Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hundefriseur Fellarbeit
Inhaber: Andre Ax

 

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

Mit der Vereinbarung eines Termins beim Hundefriseur Fellarbeit kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Hundefriseur zustande. Die genauen Regelungen zur Terminabsage und zu Ausfallhonoraren sind separat auf der Homepage festgehalten und gelten als Bestandteil dieser AGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle meine Dienstleistungen, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, insbesondere bei mündlich erteilten Aufträgen.
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Hundefriseurs Fellarbeit.
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die nicht betroffenen Klauseln gelten weiterhin in vollem Umfang. Wünsche, die das Wohl des Hundes gefährden könnten, werden nicht ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzgesetzes. 
Generell und grundsätzlich behält sich der Hundefriseur Fellarbeit vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Ausführung einer Behandlung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hundefriseurs.
Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Hundepflege benötigten Zeit befristet. 

2. Preise & Zahlung

Die Abrechnung erfolgt in bar oder per EC-Karte, direkt nach der erbrachten Dienstleistung. Informationen zu den Preisen und zu deren Zustandekommen sind separat auf dieser Homepage festgehalten und gelten als Bestandteil dieser AGB. Alle Preise verstehen sich in EUR und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. 

3. Dauer der Behandlung

Die Behandlungsdauer richtet sich nach den im Ermessen des Hundefriseurs auszuführenden Arbeitsschritten und ist zeitlich nicht auf einen speziellen Fertigstellungszeitpunkt begrenzt. Es besteht demnach kein Anspruch für den Kunden, dass die Friseurdienstleistung an seinem Hund in einer bestimmten Zeitspanne fertiggestellt ist. Viele Faktoren können dazu beitragen, dass sich die Behandlung verzögern kann. Sollte die Behandlung länger als zuvor eingeschätzt andauern und der Kunde darauf drängen, die Friseurdienstleistung abzuschließen, so akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese vorzeitige Beendigung der Behandlung und somit eine nicht fertiggestellte Friseurdienstleistung bei voller Kostenübernahme. Eventuelle optische Mängel werden sodann vom Kunden akzeptiert. Je nach Gegebenheit kann auch ein zweiter Termin zur Fertigstellung des Hundes erfolgen oder ggf. sogar Notwendig sein. Der Kunde ist daher angehalten, sich für jeden vereinbarten Termin genügend Zeit einzuplanen bzw. bei Terminvergabe zeitliche Einschränkungen zu besprechen, sodass sich der Hundefriseur im Voraus darauf einlassen kann. 

Sollte der Hund die Behandlung durch sein Verhalten unmöglich machen, behält sich der Hundefriseur das Recht vor, den Termin vorzeitig abzubrechen.

4. Gesundheit des Tieres

Mit der Vereinbarung eines Termins versichert der Kunde, dass sein Hund gesund ist. Es werden nur Hunde behandelt, deren Gesundheitszustand keine Ansteckungsgefahr für andere Tiere oder Personen darstellt. Alte oder verletzte Hunde werden nur behandelt, wenn dies ihrem körperlichen Zustand entspricht und keinen unnötigen Stress verursacht. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich das einhergehende Risiko, einen alten oder erkrankten Hund zum Termin zu bringen.
Eine bestehende Läufigkeit des Hundes muss vor dem Betreten des Salons dem Personal fernmündlich mitgeteilt werden. Andernfalls behält sich der Hundefriseur Fellarbeit das Recht vor, den Termin ersatzlos abzusagen.

Wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen unverschuldete Unglücksfälle, auch durch höhere Gewalt entstehen, Verletzung oder Verlust des Hundes (Entlaufen, Infektionskrankheiten, plötzlicher Tod usw.) dem Tier, dem Tierhalter oder einem Dritten ein Schaden entsteht, kann keine Entschädigung durch den Hundefriseur Fellarbeit gewährt werden.
Hier eingenommen sind Unverträglichkeiten gegenüber Pflegeprodukten oder Leckerli, auf welche der Hundefriseur nicht ausdrücklich hingewiesen wurde, oder auch wenn durch starke Verfilzungen oder starke Unruhe des Hundes, der Hund hierbei trotz Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. 

4a. Impfstatus, Versicherung & Haftung

Der Tierhalter versichert, dass sein Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügt. Ein Nachweis (z. B. Impfpass) kann auf Wunsch vorgelegt werden.
Der Auftraggeber, auch Hundehalter, haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Information an den Hundefriseur Fellarbeit abwendbar gewesen wären.
Richtet ein Hund während des Aufenthaltes beim Hundefriseur Fellarbeit Schäden an Personen, Mobiliar, Sachen, Arbeitsmaterialien oder anderen Tieren an, müssen die entstandenen Kosten vom Hundehalter getragen werden. Der Hundefriseur Fellarbeit kann dafür nicht haftbar gemacht werden. 
Die Haftung vom Hundefriseur Fellarbeit wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Hundefriseur Fellarbeit haftet im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. 
Schäden müssen umgehend dem Inhaber vom Hundefriseur Fellarbeit gemeldet werden. 

5. Verhalten des Tieres

Sollte der Hund während der Behandlung aggressiv reagieren oder die Behandlung unmöglich machen, wird folgendermaßen verfahren:
- Bei bereits begonnener Behandlung wird ein anteiliger Betrag berechnet.
- Falls eine Zusammenarbeit mit dem Besitzer möglich ist, wird versucht, die Behandlung fortzusetzen.
- Sollte die Behandlung dennoch nicht möglich sein, behält sich der Hundefriseur das Recht vor, den Hund abzulehnen.

Der Hundefriseur Fellarbeit legt bei bissigen Hunden zur Sicherheit von Hund und Friseur dem Hund einen Maulkorb an. Bei Bedarf können die Hunde auf dem Föhn- und Schertisch durch Halterungen gesichert werden, um Stürze oder Verletzungen möglichst zu vermeiden. Für Verletzungen des Hundes, sollten diese dennoch durch unvorhersehbare Bewegungen, wie einen panischen Sprung vom Arbeitstisch oder durch Verdrehungen der Halterungen im Zuge hektischer, unvermeidbarer Bewegungen des Hundes entstehen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für etwaige Verletzungen, die während dem Badevorgang auf dem Wannenplateau entstehen können.

6. Hygiene & Parasiten

Alle Hunde müssen frei von Parasiten, insbesondere Flöhen, sein. Bei Befall wird die Behandlung entweder abgebrochen oder mit einem entsprechenden Hygienezuschlag fortgeführt. Stark verschmutzte Hunde (z. B. mit Kot oder Urin verschmiert) werden nur gegen einen Aufpreis behandelt.

7. Gewährleistung

Der Kunde hat das Tier nach Abschluss der Behandlung unverzüglich zu untersuchen. Bei sofortigen, objektiv und optisch nachvollziehbaren Reklamationen ist dem Hundefriseur eine zweimalige Nachbesserung zu gewähren. 
Hundefriseur Fellarbeit haftet wie folgt:
- Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Sachschäden ist auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Hundefriseurs beschränkt.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften entstanden sind.

Der Hundehalter hat eigenständig auf Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige Beschwerden oder bekannte Verhaltensweisen des Hundes hinzuweisen. Diese Information wird neben den Daten zum Besitzer in die Kundendatei aufgenommen. Der Speicherung der Daten in dieser Kundendatei wird vom Kunden zugestimmt.
Entsteht am Hund ein Schaden, weil der Besitzer den Hundefriseur Fellarbeit nicht ausreichend informiert hat, wird keine Haftung übernommen.

Die Person, die den Hund zum Termin bringt, gilt als Ansprechpartner und ist für die Pflege- und Frisurwünsche des Besitzers verantwortlich. Falls das mit der Person, die den Hund zum Termin bringt, Besprochene nicht mit den Wünschen des Besitzers übereinstimmt, wird jede Haftung abgelehnt.

8. Foto- und Werberechte

Der Hundefriseur stellt ggf. Fotos von tierischen Kunden auf die eigene Homepage oder Plattformen, welche zu Werbezwecken genutzt werden. Sollte der Hundehalter damit nicht einverstanden sein, informiert er den Hundefriseur schriftlich, damit diese umgehend wieder von der Homepage und/oder anderen Plattformen entfernt werden können.

9. Zustimmung zu diesen AGB

Mit Vereinbarung eines Termins beim Hundefriseur Fellarbeit erklärt sich der Hundehalter automatisch mit allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

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